Wartung und Instandhaltung
Leistungsheft
Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen
Auftragnehmer: WerMarConsulting s.r.o.
Leistungsumfang:
1. Allgemeine Beschreibung
Die Wartung und Instandhaltung von PV-Anlagen dient der Sicherstellung eines effizienten, sicheren und dauerhaften Betriebs. Der Service wird jährlich durchgeführt und umfasst alle wesentlichen Komponenten der Anlage.
2. Leistungsinhalte
2.1 Sichtprüfung
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Überprüfung aller Module auf sichtbare Schäden (z. B. Glasbruch, Verschmutzung)
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Kontrolle der Kabel, Steckverbindungen und Montagestrukturen
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Sichtprüfung von Wechselrichter und Unterverteilungen
2.2 Elektrische Messungen
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Isolationsmessung der DC-Leitungen
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Messung der Stringspannungen und -ströme
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Funktionstest der Wechselrichter
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Kontrolle der Erdung und des Blitzschutzes
2.3 Reinigung
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Reinigung der Module bei starker Verschmutzung (nur bei Bedarf – nach Absprache)
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Entfernung von Laub, Ästen oder anderen Fremdkörpern
2.4 Dokumentation & Bericht
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Erstellen eines Wartungsprotokolls
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Dokumentation festgestellter Mängel und Handlungsempfehlungen
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Beratung zu Optimierungsmaßnahmen
2.5 Servicezeitraum
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Jährlich, auf vorherige Terminabsprache
Wartungsvertrag MUSTER
Zwischen:
WerMarConsulting s.r.o.
[Adresse, Kontakt]
und
[Name des Kunden]
[Adresse des Kunden]
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die jährliche Wartung und Instandhaltung der Photovoltaikanlage des Kunden gemäß dem beigefügten Leistungsheft.
§2 Vertragsdauer
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Beginn: [Datum]
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Laufzeit: 12 Monate
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Verlängerung: Automatisch um 12 Monate, sofern keine Kündigung 4 Wochen vor Laufzeitende erfolgt.
§3 Vergütung
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Pauschalpreis: 499,00 € zzgl. MwSt.
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Anfahrtskosten: Nach Aufwand / km-Pauschale [z. B. 0,50 €/km]
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Zahlung: Nach Rechnungsstellung, fällig innerhalb von 14 Tagen netto
§4 Pflichten des Auftragnehmers
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Sorgfältige und fachgerechte Durchführung aller Wartungsarbeiten
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Dokumentation der Leistungen und ggf. Mängel
§5 Pflichten des Auftraggebers
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Gewährleistung des Zugangs zur Anlage
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Bereitstellung technischer Unterlagen, soweit notwendig
§6 Haftung
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Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
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Keine Haftung für Ertragsverluste infolge von Wartungsarbeiten oder -versäumnissen, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§7 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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Es gilt das Recht der Tschechischen Republik.
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Gerichtsstand: Sitz von WerMarConsulting s.r.o.
Unterschriften
WerMarConsulting s.r.o.